Genehmigungspflicht von Werbeflächen in der Außenwerbung!
Als Werbeanlagen gelten alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung von Waren, Dienstleistungen oder Veranstaltungen dienen. Hierzu zählen unter anderem Plakatflächen, Werbetafeln, Leuchtkästen, digitale Displays sowie Fassadenbeschriftungen.
Für die Errichtung, Änderung oder Erweiterung solcher Anlagen ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Werbeanlage eine gewisse Größe überschreitet, dauerhaft installiert wird oder das Ortsbild beeinflusst.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht bestehen lediglich in bestimmten Fällen, etwa bei:
- kleinformatigen Werbeanlagen unterhalb festgelegter Größen
- zeitlich begrenzter Veranstaltungswerbung
- Eigenwerbung am Ort der Leistung in begrenztem Umfang
Unabhängig von einer möglichen Genehmigungsfreiheit sind stets weitere rechtliche Vorgaben einzuhalten. Dazu zählen insbesondere örtliche Gestaltungssatzungen, Vorgaben des Denkmalschutzes sowie verkehrsrechtliche Belange, etwa im Hinblick auf Sichtbeziehungen und Ablenkung im Straßenverkehr.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Werbeflächen in der Außenwerbung überwiegend genehmigungspflichtig sind und im Einzelfall eine rechtliche Prüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften erforderlich ist.
Welche Werbemedien kommen in Betracht?
City-Star-Boards | Großflächen | Riesenposter
