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Werbung auf dem Privatgrundstück bringt gute Erträge!

Werbeflächen auf dem Privatgrundstück kann man in vielfältiger Weise realisieren.

Natürlich sind es ausreichend große Flächen an der Hausfassade bzw. am Giebel zu haben, die man als Werbeflächen anbieten kann; aber auch auf unbebauten Grundstücken oder neben den Gebäuden kann man mit Plakatwänden gute Erträge erzielen. Die Vermietung von Privatgrundstücken für Werbung ist sehr einfach und wenn die notwendigen Kriterien für eine Werbefläche vorhanden sind, ist die Chance groß, dass wir für Sie geeignete Werbepartner finden. Die beste Voraussetzung ist immer, wenn das Grundstück an einer viel befahrenen Straße liegt. Natürlich sollte die zu vermietende Werbefläche gut einsehbar sein und durch einen geeigneten Winkel zum Verkehr und einem ausreichenden Abstand zu anderen Gebäuden oder Bäumen einen möglichst langen Blickkontakt erlauben. Wenn die baurechtlichen Vorschriften es zulassen und die Nachbarn nicht beeinträchtigt werden, wird die Anbringung von Werbeflächen auf Privatgrundstücken in der Regel kein Problem darstellen. Außerdem wird durch unsere Werbepartner geprüft, ob an der betreffenden Stelle eine Beleuchtung der Werbeanlage erlaubt ist und sollte das der Fall sein, wird sich diese Tatsache gut auf den möglichen Ertrag auswirken. Die Höhe der Miete für eine solche Werbefläche auf einem Privatgrundstück ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Lage, der Größe und der wahrscheinlichen Kontaktanzahl pro Tag.

Welche Werbeanlagen eignen sich für ein Privatgrundstück?

Werbeflächen werden ständig gesucht und die Möglichkeiten der verfügbaren Werbeanlagen sind vielfältig. Bei der Mehrzahl der installierten Werbeanlagen auf Privatgrundstücken geht es um Plakatwände und Werbetafeln. Das sind beispielsweise Großflächenplakate (18/1 Bogen Plakate), kleinere Plakatwände, Werbetafeln in allen gängigen Formaten, aber auch City Star Boards, City Light Boards (CLB) und Mega Lights (ML). Ob alle unterschiedlichen Werbeanlagen auf einem bestimmten Grundstück baurechtlich und nachbarschaftsrechtlich möglich sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Als Grundstückseigentümer bietet man uns nur den Werbestandort an und die Prüfung und notwendigen Genehmigungen werden vom Werbeflächenbetreiber übernommen. Als Grundstückseigentümer müssen Sie uns nur einen möglichen Werbestandort melden und wir kümmern uns um den Rest.

Welche Werbemedien kommen in Betracht?

City-Star-Boards | Großflächen | Riesenposter

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