Voraussetzungen für gesuchte Werbestandorte und Werbeplätze im Bereich der Außenwerbung
Ob sich ein Grundstück oder eine Immobilie und Baustelle als Werbeplatz für Werbeanlagen eignet, ist von vielen Faktoren abhängig, welche bei einer Standortprüfung berücksichtigt werden. Bis es dazu kommt, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, damit sich das Grundstück überhaupt als Werbestandort eignen könnte:
- Das Grundstück und die Immobilie sollte sich nach örtlicher Bauvorschrift in einem Misch- oder Gewerbegebiet befinden und in keinem ausgewiesenen Wohngebiet. In einem ausgewiesenen Wohngebiet sind Werbeanlagen i.d.R. nicht genehmigungsfähig.
- Der Zugang zu dem Grundstücks- und Immobilienbereich mit der Werbeanlage muss gewährleistet sein. Wenn dies nur über ein fremdes Grundstück erfolgen kann, wird von dem jeweiligen Eigentümer eine Einverständniserklärung zwecks Betretung benötigt.
- Bei Immobilien sollte sich das Gebäude nicht unter Denkmalschutz befinden, da Werbung Dritter an Baudenkmälern i.d.R. nicht genehmigungsfähig sind.
- Der Grundstücks- und Immobilienbereich mit der Werbefläche sollte sich gut sichtbar an stark frequentierten Straßenzügen und Verkehrsknotenpunkten befinden und nicht von Bäumen, Gebäuden oder anderen Hindernissen verdeckt sein.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Standort geprüft werden. Damit verbunden werden einige wichtige Faktoren für eine Beurteilung berücksichtigt:
- Standort (Ortsgröße, Region, Kaufkraft)
- Verkehrsströme (Aufgeteilt in Fußgängern, Autofahrern und Fahrgästen des ÖPNV)
- Sichtbarkeit des Werbestandortes, wie die Dauer der Kontaktchance, minimaler seitlicher Abstand zum Verkehrsstrom, weitere Plakatstellen im Umfeld, Winkel der Plakatstelle zur Fahrbahn (Standorte quer zur Straße sind im Vorteil), Sichtbarkeit der Plakatstelle (z.B. Negativ, wenn die Plakatstelle von Bäumen oder Hindernissen verdeckt ist)
- Situations- und Umfeldkomplexität.
Wie ist der Ablauf?
Sobald Sie uns Ihren Werbestandort über das Formular mit der genauen Adresse zur Prüfung gesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Als Rückantwort senden Sie uns bitte aktuelle Fotos aus Blickrichtung der Verkehrsteilnehmer und unter Einbezug des Umfeldes. Der Straßenverlauf und das Umfeld sollte dabei mit berücksichtigt werden, wobei sich der angebotene Standort in ca. 10, 20 und 50 Metern befinden sollte. Sofern der Standort aus beiden Verkehrsrichtungen einsehbar ist, bitte auch Fotos aus der anderen Richtung aufnehmen (s.u. Beispiel). Im Anschluß prüfen wir den Standort.
Als unabhängiger Vermittler für Standorte im ganzen Bundesgebiet arbeiten wir mit zahlreichen Unternehmen aus der Außenwerbung zusammen. Sollte sich Ihr Standort für einen oder mehrere Unternehmen eignen, werden Sie darüber informiert.
Sofern es zwischen Ihnen und dem Außenwerbeunternehmen zu einer vertraglichen Einigung kommt, wird für die Werbemaßnahme eine behördliche Genehmigung benötigt. Diese wird durch das Außenwerbeunternehmen bei der zuständigen Behörde beantragt. Nach Erteilung der behördlichen Genehmigung kann der Aufbau der Werbeanlage beginnen.
Mit der behördlichen Genehmigung, dem Aufbau, der regelmäßigen Wartung und Bewirtschaftung der Werbeanlage haben Sie als Eigentümer keine Arbeit. Das wird alles von dem Außenwerbeunternehmen übernommen. Damit sind keine Aufwendungen und Kosten für Sie als Eigentümer verbunden.
Fotografieren eines Werbestandorts
Was kann man mit einem Werbestandort und der Vermietung von Werbeflächen verdienen?
Als unabhängiger Service für die Vermittlung und Vermarktung von Werbeflächen arbeiten wir bundesweit mit zahlreichen Unternehmen aus der Außenwerbung zusammen. Durch diese Unabhängigkeit können wir Ihnen je nach Standort mehrere Angebote zum Vergleich anbieten.
In Abhängigkeit zum Standort können die Einnahmen für eine Plakatwerbung mit 18/1 Großflächen (Plakatwände) an einer Hauswand, Fassade, Giebelwand oder auf einem Grundstück zwischen 300,- und 1.000,- Euro p.a. betragen. Bei Werbeanlagen auf einem Monofuß, sog. City-Star-Anlagen, können die Einnahmen auch schon mal 2.500,- Euro p.a. erreichen. Je nach Standort, Beurteilung, Werbemedium und Außenwerber können die Konditionen auch variieren.
Bei Riesenposter an Hauswänden, Fassaden und auf Baugerüsten fallen die Konditionen unterschiedlich aus und sind ebenso stark vom Standort abhängig. In der Regel sind die Einnahmen für diese Werbeform mit einer Belegung verbunden. Das bedeutet, dass erst wenn ein Werbekunde die Werbefläche bucht, auch die vorher vereinbarte Zahlung fällig wird.