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Werbung auf Grundstücken: Privatgrundstück, gewerbliche und kommunale Grundstücke für Werbeanlagen vermieten!

Ein Grundstück lässt sich auf unterschiedlichste Weise nutzen - und vermieten. Bei der Vermietung eines Grundstücks ist der Fokus auf Rentabilität ausgerichtet, denn als Vermieter möchte man möglichst viele Einnahmen mit der Vermietung eines Grundstücks erzielen. Viele private, gewerbliche oder kommunale Grundstücksbesitzer schöpfen deshalb die Renditemöglichkeiten voll aus und vermieten Grundstücke oder Teilflächen für Werbezwecke. Mit Werbung auf einem Grundstück sind regelmäßige Einnahmen verbunden und als Grundstücksbesitzer bzw. Vermieter erhält man neben regelmäßigen Mieteinnahmen auch einen ruhigen und solventen „Mieter“.

Welche Grundstücke eignen sich für Werbeflächen und Werbeanlagen?

Für eine gute Vermietbarkeit von Grundstücken zu Werbezwecken gelten drei Faktoren: Lage, Lage, Lage. Die Lage eines Grundstücks bestimmt, ob und wie es für Werbezwecke geeignet ist. Potentielle Grundstücke für Werbezwecke sollten sich nicht in einer abgelegenen Wohngegend befinden oder müssen einen ästhetischen Anspruch erfüllen. Um Werbeflächen auf Grundstücken vermieten zu können, sollten sich Grundstücke an stark frequentierten Straßenzügen, Kreuzungen und Verkehrsknotenpunkten befinden – anders ausgedrückt: je lauter, desto lukrativer. Und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein privates, gewerbliches oder kommunales Grundstück handelt.

  • Privatgrundstücke, Geschäfts- und Gewerbegrundstücke
  • Kommunale und institutionelle Grundstücke/ Flächenbestände
  • Bebaute- und unbebaute Grundstücke
  • Baulücken, Baugrundstücke und Freiflächen

Welche Grundstücksflächen eignen sich für Werbeflächen?

In Abhängigkeit zum Grundstück, der Standortsituation und dem zu verwendeten Werbemedium können sich auf einem privaten, gewerblichen, institutionellen oder kommunalen Grundstück unterschiedliche Bereiche für die Vermietung von Werbeflächen eignen. Im Unterschied zur Werbung an Immobilien können Werbeanlagen auf Grundstücken an unterschiedlichen Positionen und Freiflächen montiert werden, sofern eine gute Einsehbarkeit und Frequenz gegeben ist. Zu diesen Grundstücksteile zählen:

  • Grundstücksmauern, -zäune oder Hecken
  • Gärten, Wiesen, Flurgrundstücke oder Freiflächen
  • Parkplätze, Parkräume und Stellplätze

Welche Voraussetzungen muss das Grundstück für Werbung erfüllen?

Ob sich ein Grundstück für Werbeanlagen eignet, ist von vielen Faktoren abhängig, welche bei einer Standortprüfung berücksichtigt werden. Bis es dazu kommt, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, damit sich das Grundstück überhaupt als Werbestandort eignen könnte:

  • Das Grundstück sollte sich nach örtlicher Bauvorschrift in einem Misch- oder Gewerbegebiet befinden und in keinem ausgewiesenen Wohngebiet. In einem ausgewiesenen Wohngebiet sind Werbeanlagen i.d.R. nicht genehmigungsfähig.
  • Der Zugang zu dem Grundstücksbereich mit der Werbeanlage muss gewährleistet sein. Wenn dies nur über ein fremdes Grundstück erfolgen kann, wird von dem jeweiligen Eigentümer eine Einverständniserklärung zwecks Betretung benötigt.
  • Der Grundstücksbereich mit der Werbefläche sollte sich gut sichtbar an stark frequentierten Straßenzügen und Verkehrsknotenpunkten befinden und nicht von Bäumen, Gebäuden oder anderen Hindernissen verdeckt sein.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Standort geprüft werden. Damit verbunden werden einige wichtige Faktoren für eine Beurteilung berücksichtigt:

  • Standort (Ortsgröße, Region, Kaufkraft)
  • Verkehrsströme (Aufgeteilt in Fußgängern, Autofahrern und Fahrgästen des ÖPNV)
  • Sichtbarkeit des Werbestandortes, wie die Dauer der Kontaktchance, minimaler seitlicher Abstand zum Verkehrsstrom, weitere Werbeanlagen im Umfeld, Winkel der Werbeanlage zur Fahrbahn (Standorte quer zur Straße sind im Vorteil), Sichtbarkeit der Werbeanlage (z.B. Negativ, wenn die Werbeanlage von Bäumen oder Hindernissen verdeckt ist)
  • Situations- und Umfeldkomplexität

Welche Werbeformen und Werbeanlagen eignen sich für ein Grundstück?

In der Werbung gibt es zahlreiche unterschiedliche Werbeträger, Werbeformen und Werbeflächen. So gibt es neben eckigen Werbeflächen auch runde Werbesäulen oder mobile Werbemedien. Zusätzlich zu den klassischen Werbeflächen wie z.B. Plakatwänden oder Werbetafeln kommen seit einiger Zeit auch digitale/ elektronische Werbetafeln und Werbeflächen zum Einsatz. Die Art des Grundstücks und dessen Vermietbarkeit entscheidet über die Auswahl des Werbemediums. Um eine hohe Auslastung und Vermietbarkeit von Werbeflächen zu erreichen, werden i.d.R. einheitliche Werbeträger für eine Außenwerbung eingesetzt.

Wenn von einer Werbetafel auf einem Grundstück gesprochen wird, handelt es sich dabei i.d.R. um eine 18/1 Großfläche, welche auch als Reklame- oder Plakatwand bezeichnet wird. 18/1 bezieht sich dabei auf das 18-fache DIN A1-Format. Dieses Medium ist in der Plakatwerbung weit verbreitet, da es mit seiner einheitlichen Motivgröße von 3,56 x 2,52 m (BxH) und seiner bundesweiten Flächenabdeckung für lokale, regionale und bundesweite Kampagnen werbetreibender Unternehmen sehr interessant ist. Diese Werbemedien findet man auf gut frequentierten Grundstücken freistehend auf Pfosten oder einem Monofuß (City-Star-Anlage) montiert. Ein Vorteil freistehender Werbeanlagen ist, dass diese beidseitig mit Motiven versehen werden kann.

Die digitale Variante der Großfläche sind digitale City-Light-Boards (DCLB), LED-Boards und Video-Boards, welche sich zunehmend auf stark frequentierten kommunalen, gewerblichen und privaten Grundstücken finden lassen. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten sind diese digitalen Werbeflächen nicht so verbreitet, wie die klassischen Werbeanlagen aus der Plakatwerbung. Digitale Werbeflächen bieten den Vorteil, dass Inhalte in Echtzeit schnell und flexibel veröffentlicht werden können. Mit animierten Motivwechseln und einer Mischung aus Infotainment und Werbung wird der Grad der Aufmerksamkeit beim Betrachter nochmal erhöht und es bedarf keiner turnusmäßigen Plakatierung.

Welche Werbeformen und Werbeanlagen sich auf einem Grundstück anbieten können, ist unterschiedlich zu betrachten. Aus diesem Grund ist die Auswahl geeigneter Werbemedien und Werbeanlagen in Abhängigkeit zur Art des Grundstücks, der wirtschaftlichen Prüfung durch die Werbefirma und Ihren Vorstellungen als Grundstückseigentümer zu beurteilen, und lässt sich somit nur an einer gemeinsamen Zielsetzung festmachen.

▷ Werbemedien

Grundstück für Werbung vermieten und Geld verdienen – wie lukrativ ist das?

Die Einnahmen für eine Werbeanlage sind abhängig von der Standortqualität, Ortsgröße und Werbemedium. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren lassen sich mit einer Werbeanlage auf einem Grundstück zwischen Euro 300,- und Euro 2.500,- p.a. erzielen. Je nach Standort variieren jedoch die möglichen Einnahmen. So lassen sich mit Riesenposter im innerstädtischen Bereich einer Großstadt oder mit einem Werbeturm an der Autobahn andere Einnahmen erzielen, als mit einer einzelnen Plakatwand in einer kleinen Ortschaft mit geringerer Frequenz und Kaufkraft.

Werbeanlage auf einem Grundstück. Ist das eigentlich erlaubt?

Werbeanlagen in der Außenwerbung gelten als ortsfeste Einrichtungen, die der Werbung Dritter dienen und vom öffentlichen Verkehrs- und Straßenraum aus sichtbar sind. Für diese Werbeanlagen wird daher eine behördliche Genehmigung benötigt, damit die Werbeanlage auf dem Grundstück genutzt werden darf. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Bauordnungsbehörde. Das gilt für klassische Werbetafeln genauso wie für Riesenposter, Megaposter und mit Werbung bemalte Hauswände und Giebelflächen. Bei der Prüfung eines Standortes wird auch die Genehmigungsfähigkeit berücksichtigt. Einige Voraussetzungen dafür sind, dass sich Grundstücke die für Werbung vermietet werden sollen, sich in einem Misch- oder Gewerbegebiet befinden und nicht in einem ausgewiesenen Wohngebiet oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Welche Vorteile sind mit der Vermietung von Grundstücken für eine Werbung verbunden?

Bei einer Werbeflächenvermietung auf Grundstücken bieten sich klare Vorteile, denn mit so einem ruhigen "Mieter" hat man weder Aufwand noch Kosten. Als unabhängiger Werbeservice arbeiten wir dazu nur mit namhaften und professionellen Unternehmen aus der Außenwerbung zusammen. Diese Kooperationspartner agieren bundesweit im Bereich der Außenwerbung und übernehmen die komplette Abwicklung der Werbemaßnahme:

  • Behördliche Genehmigungen und Kosten werden übernommen
  • Fachgerechter Aufbau, Wartung und Reinigung der Werbeanlage
  • Komplette Kostenübernahme durch unsere Kooperationspartner
  • Einnahmen erfolgen sicher, pünktlich und vereinbarungsgemäß

Grundstück für Werbung anbieten – wie ist der Ablauf?

Als unabhängiger Service mit einem bundesweiten Netzwerk sind wir fortlaufend auf der Suche nach privaten, gewerblichen und kommunalen Grundstücken an frequenzstarken und gut einsehbaren Grundstücken für Werbeflächen. Das kann ein einzelnes Grundstück sein oder ein ganzer Flächenbestand.

Lassen Sie Ihr Grundstück für Werbetafeln, Werbeträger und Werbeflächen unverbindlich, unabhängig und kostenlos prüfen. Nach der Prüfung durch unsere Kooperationspartner besteht bei geeigneten Standorten die Möglichkeit mehrere Angebote von Unternehmen aus dem Bereich der Außenwerbung zum Vergleich zu erhalten. Nach Einigung erfolgt der Antrag der behördlichen Genehmigung durch den Außenwerber. Mit Erteilung der Baugenehmigung erfolgt in Abstimmung mit Ihnen als Grundstücksbesitzer der Aufbau, die regelmäßige Bewirtschaftung und Wartung der Werbeanlage auf dem Grundstück.

Wenn ein Grundstück für Werbeflächen vermietet werden kann, dann sollte man sich die Chance als Grundstückseigentümer nicht entgehen lassen. Denn mit einer vermieteten Werbefläche, Werbetafel oder Werbeanlage auf einem Grundstück kann man nicht nur Geld verdienen, sondern erhält den ruhigsten Mieter, den man sich als Eigentümer vorstellen kann.