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Mit Werbung am eigenen Haus Geld verdienen – einfacher geht’s nicht!

Geld zu verdienen, ohne etwas dafür tun zu müssen - davon träumen so manche und bei einigen ist der Traum auch zur Realität geworden. Zu diesen Glücklichen zählen Hausbesitzer, die mit Werbung am eigenen Haus unkompliziert Geld verdienen.

Kann jedes Haus für Werbung angeboten und vermietet werden?

Wie so oft im Bereich von Immobilien, ist auch in der Werbung der Standort für eine erfolgreiche Vermietung ausschlaggebend. Das Gebäude sollte sich an einer sehr stark frequentierten Hauptstraße oder Kreuzung befinden. In der Außenwerbung zählt die Anzahl der Sichtkontakte an einem Standort. Je höher die Anzahl der Sichtkontakte ist, desto interessanter ist das Gebäude für Werbezwecke und desto höher können die Einnahmen für den Eigentümer ausfallen.

An dem Haus sollte die verfügbare Fläche, z.B. eine Hauswand, ca. 3,80 x 2,80 Meter (BxH) groß sein, damit dort eine Werbetafel angebracht werden kann. Diese Fläche darf auch nicht von Bäumen oder anderen Objekten verdeckt sein und muss für die regelmäßige Wartung und Bewirtschaftung (Plakatierung) frei zugänglich sein. Sollte dies nur über ein Nachbargrundstück erfolgen können, so wird von dem jeweiligen Eigentümer eine Einverständniserklärung benötigt, in der geregelt ist, dass die Werbefirma sein Grundstück für diesen Zweck betreten darf. Diese Problematik tritt oft auf, wenn es sich bei der zu vermietenden Fläche um eine Giebelwand handelt und die Grundstücksgrenze direkt mit dieser endet.

Wird für die Werbung am eigenen Haus eine Genehmigung benötigt?

Für gesuchte Standorte in der Außenwerbung geht es primär um die 18/1 Großfläche. Die meisten kennen diese auch unter dem Begriff "Plakatwand". Sie findet sich bundesweit in zahlreiche Städten und Regionen. Für diese genehmigungspflichtigen Werbeanlagen muss ein schriftlicher Antrag auf Baugenehmigung mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden. Erst mit Erteilung der Genehmigung kann die Montage der Werbeanlage erfolgen. Wichtig ist dabei, dass sich das Haus nach dem örtlichen Planungsrecht nicht in einem ausgewiesenen Wohngebiet befinden, sondern in einem Misch- oder Gewerbegebiet. Auch sollte das Haus nicht unter Denkmalschutz stehen, denn Werbung und Denkmalschutz verträgt sich nicht sonderlich.

Einnahmen aus Vermietung von Werbeflächen – muss das versteuert werden?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung liegen vor, wenn Immobilien, Wohn- oder Geschäftsgebäude, Eigentumswohnungen oder Gebäudeteile, die Ihnen privat gehören, gegen Bezahlung an andere Personen oder Unternehmen überlassen und vermietet werden.

Die damit verbundene Vermietung von Werbeflächen an Häusern wurde bereits in den 50er Jahren vom Bundesfinanzhof geregelt. Demnach wird die Überlassung einer Werbefläche für Werbung als sonstige steuerpflichtige Leistung angesehen. Zu den sonstigen Einnahmen gehören auch Einnahmen aus der Vermietung von Garagen oder Werbeflächen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Einnahmen für die Vermietung von Werbeflächen regelmäßig eintreffen, unregelmäßig, oder vom Mieter als Einmalzahlung erbracht werden.

Wenn Sie Aufwendungen für diese Objekte haben, können Sie diese übrigens als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Auf diese Weise können Sie Ihre Mieteinnahmen für die Steuer bzw. für das Finanzamt reduzieren.

Wer montiert die Werbung am Haus, wer trägt die Kosten und wie ist der Ablauf?

Wenn Sie ein geeignetes Haus für Werbung besitzen und unsere Kooperationspartner daran Interesse haben, wird nach Einigung die behördliche Genehmigung beantragt. Mit Bewilligung dieser erfolgt in Abstimmung mit Ihnen als Hausbesitzer die Montage der Werbeanlage am Haus. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie die vorher vereinbarte Mietzahlung. Als Hausbesitzer haben Sie von der Genehmigung, über die Montage, bis zur Demontage der Werbeanlage bei Vertragsende, weder Aufwand noch Kosten.

Lassen Sie ihre Werbemöglichkeiten unabhängig und kostenlos durch uns prüfen. Bei geeigneten Standorten erhalten Sie mehrere Angebote von namhaften Unternehmen aus der Außenwerbung.

Welche Werbemedien kommen in Betracht?

City-Star-Boards | Großflächen | Riesenposter

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