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Werbung auf Privatgrundstück – ist das erlaubt?

Eine Werbung auf einem Privatgrundstück erfolgt i.d.R. mit Anlagen der Außenwerbung. Anlagen der Außenwerbung sind Werbeanlagen, die der Ankündigung, Anpreisung oder Hinweise auf Beruf oder Gewerbe dienen. Sie sind aus dem öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar und gelten in den Bauordnungen der meisten Länder als ortsfeste Einrichtungen, welche genehmigungspflichtig sind.

Mit „ortsfest“ gelten Werbeanlagen, wenn diese

  • mit einer baulichen Anlage befestigt sind
  • zu ihrer Herstellung Baustoffe benötigen

Zu diesen ortsfesten Einrichtungen zählen Anschlagsäulen, Anschlagtafeln, Bemalungen, Beschriftungen, Fahnentücher, Hinweistafeln, Lichtwerbung, Schaukästen, Schilder oder Werbetafeln.

Was ist bei genehmigungspflichtigen Werbeanlagen zu beachten?

Die Rechtsgrundlage für das Aufstellen und die Anbringung von Werbeanlagen obliegt der Bauordnung der jeweiligen Länder. Die Bestimmungen und Satzungen über die Gestaltung von Werbeanlagen können daher auf kommunaler Ebene unterschiedlich ausfallen und lassen sich nicht alle aktuell und verbindlich zusammenfassen. Zu der Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen finden überdies straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, Regelungen des Naturschutzgesetzes und sonstige Vorschriften Beachtung, wie z.B. länderübergreifende Regelungen für Bundesfernstraßen.

Wo kann man eine Genehmigung für eine Außenwerbung beantragen?

Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen muss ein schriftlicher Antrag auf Baugenehmigung mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Erst mit Erteilung der Genehmigung darf und kann die Montage der Werbeanlage erfolgen. Erforderliche Genehmigungen für eine Außenwerbung sind in der Regel bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.

Möchte man Werbung auf dem eigenen Privatgrundstück anbringen, so sollte man sich im Vorwege bei der zuständigen Behörde informieren. Werden Werbeanlagen aufgestellt oder angebracht, die nicht den Vorschriften entsprechen oder für die keine Genehmigung besteht, so kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen und die Werbeanlage muss in Folge dessen wieder entfernt werden.

Was wird für die Genehmigung benötigt?

Ein Antrag für eine genehmigungspflichtige Werbeanlage muss schriftlich bei der zuständigen Behörde mit den damit verbundenen Bauzeichnungen erfolgen, in welcher sich das Grundstück befindet. Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch die damit verbundenen Formulare, welche durch den Bauherrn, Grundstückseigentümer und dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen sind.

Das Privatgrundstück soll für Werbetafeln vermietet werden?

Sofern die Außenwerbung nicht für eine Eigenwerbung dient, sondern für Werbemaßnahmen verpachtet/ vermietet werden sollen, kann die Beantragung einer erforderlichen Genehmigung über ein Unternehmen der Außenwerbung erfolgen. Bundesweit suchen Außenwerber geeignete Grundstücke für Werbeanlagen aus dem Bereich der Plakat- und Außenwerbung. Nach einer vertraglichen Einigung übernehmen diese die komplette Abwicklung der Werbemaßnahme inklusive der Beantragung einer behördlichen Genehmigung.

Welche Werbemedien kommen in Betracht?

City-Star-Boards | Großflächen | Riesenposter

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